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Auto Krankenversicherung

Hier bieten wir an:

Eine Reparaturkostenversicherung abschließbar nach jeder Inspektion oder bestandener TÜV prüfung.

Welche Fahrzeuge können mit der Reparaturkostenversicherung PRIMA versichert werden?
Die Reparaturkostenversicherung PRIMA ist für Automobile mit folgenden Eigenschaften abschließbar:
• Pkw, Pkw-Kombi, SUV, Geländewagen, Transporter (Kasten- und Pritschenwagen), Van‘s, Kleinbusse
und Wohnmobile
• Zulässiges Gesamtgewicht nicht größer als 4,0 Tonnen
• Keine Nutzung von gewerblichen Vielfahrern (z.B. Kurierdienst, Zustelldienst, Transportfuhrpark, etc.)
• Keine Nutzung als Taxi, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeug, Fahrschulwagen, etc.
• Keine für einen Fachmann erkennbaren Schäden an den versicherten Teilen
• Keine Veränderung der herstellerseitigen Konstruktion an den versicherten Teilen, z.B. durch Tuning

Gibt es Annahmebeschränkungen bezüglich Laufleistung, Alter und KW-Zahl?
Nein, die Reparaturkostenversicherung PRIMA kann für alle Fahrzeuge, welche die vorgenannten Bedingun-
gen erfüllen, abgeschlossen werden und zwar:
• Unabhängig von der Kilometerlaufleistung
• Unabhängig von der Motorleistung in KW
• Unabhängig vom Fahrzeugalter

Es handelt sich hierbei um eine Versicherung über Schäden an verschiedenen Baugruppen des Fahrzeugs. 

Versicherte Bauteile sind: 

Motor Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Hydrostößel, Ventilschaftdichtungen, hydraulischer Ketten-spanner, variabler Nockenwellensteller, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse, Zahnriemen, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Öl kreislauf in Verbindung stehenden Motorinnenteile;Schaltung Schalt- und Automatikgetriebegehäuse und alle mechanischen Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Zwischengetriebe;Achsgetriebe Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb) einschließlich aller mechanischen Innenteile.Kraftübertragung Kardanwelle, Achsantriebswellen, Radlager, Radnaben, Achswellenstümpfe;Lenkung Mechanisches, elektrisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit Innenteilen, Lenkungsdämpfer, Hydraulikpumpe mit Innenteilen;Bremssystem Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Bremskraftregler, Bremsdruckspeicher, Vakuumpumpe;Kraftstoffanlage Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Luftmassenmesser, Drosselklappensteller, AGR-Ventil, Lambda-Sonde;Elektrische Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, Zündverteiler, Zündspule, Vorglührelais, Scheibenwischermotoren, Heizgebläsemotor, MotorenAnlage der elektrischen Fensterheber;Kühlsysteme Wasserkühler, Heizungskühler, Motor- und Getriebeölkühler, Thermostat, Wasserpumpe.

In einem versicherten Schadenfall leistet der Versicherer, unabhängig von der Laufleistung des versicherten Fahrzeuges bzw. der Laufleistung derbetroffenen Fahrzeugbaugruppe, für die technisch erforderlichen und tatsächlichen Lohn- und Materialkosten der Reparatur -unter Berücksichtigungder Höchstentschädigungsgrenzen- einen generellen Ersatz in Höhe von 50% der versicherten Kosten. Grenze der Entschädigung ist der Zeitwert desFahrzeugs sowie für alle angefallenen Schäden je Versicherungsjahr ein Gesamtbetrag von maximal 3.000 € einschließlich MwSt.

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Leistungsübersicht:

Versichert sind die nachstehend benannten Teile des im Antragsdokument bezeichneten Personenkraftwagens (bis 4,0 t zul. Gesamtgewicht). Der Versicherungsvertrag kommt unmittelbar zustande zwischen dem Versicherungsnehmer / Fahrzeughalter und der EUROPA Versicherung AG.
Autokrankenversicherung „PRIMA!“
Baugruppe: Bezeichnung der versichertenTeile:
Motor Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Hydrostößel, Ventilschaftdichtungen, hydraulischer Ketten-
spanner, variabler Nockenwellensteller, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse, Zahnriemen, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Öl kreislauf in Verbindung stehenden Motorinnenteile;
Schaltung Schalt- und Automatikgetriebegehäuse und alle mechanischen Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Zwischengetriebe;
Achsgetriebe Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb) einschließlich aller mechanischen Innenteile.
Kraftübertragung Kardanwelle, Achsantriebswellen, Radlager, Radnaben, Achswellenstümpfe;
Lenkung Mechanisches, elektrisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit Innenteilen, Lenkungsdämpfer, Hydraulikpumpe mit Innenteilen;
Bremssystem Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Bremskraftregler, Bremsdruckspeicher, Vakuumpumpe;
Kraftstoffanlage Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Luftmassenmesser, Drosselklappensteller, AGR-Ventil, Lambda-Sonde;
Elektrische Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, Zündverteiler, Zündspule, Vorglührelais, Scheibenwischermotoren, Heizgebläsemotor, Motoren
Anlage der elektrischen Fensterheber;
Kühlsysteme Wasserkühler, Heizungskühler, Motor- und Getriebeölkühler, Thermostat, Wasserpumpe.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn eines der versicherten Bauteile innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer unmittelbar und nicht infolge
Fehlers nicht versicherter Teile seine Funktionsfähigkeit verliert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird.
Eventuell bestehende Ansprüche aus der gesetzliche Gewährleistung bleiben unangetastet.
Was wird geleistet?
In einem versicherten Schadenfall leistet der Versicherer, unabhängig von der Laufleistung des versicherten Fahrzeuges bzw. der Laufleistung der
betroffenen Fahrzeugbaugruppe, für die technisch erforderlichen und tatsächlichen Lohn- und Materialkosten der Reparatur -unter Berücksichtigung
der Höchstentschädigungsgrenzen- einen generellen Ersatz in Höhe von 50% der versicherten Kosten. Grenze der Entschädigung ist der Zeitwert des
Fahrzeugs sowie für alle angefallenen Schäden je Versicherungsjahr ein Gesamtbetrag von maximal 3.000 € einschließlich MwSt.
Welchen Geltungsbereich hat PRIMA?
Der Versicherungsschutz gilt für die Bundesrepublik Deutschland. Befindet sich das versicherte Fahrzeug vorübergehend außerhalb dieses Gebietes,
so gilt die Versicherung für ganz Europa.

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